Projektförderung der Stiftung Deutsche Jugendmarke
Die Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützt Vorhaben anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler oder bundesweiter bzw. modellhafter und innovativer Bedeutung mit bis zu 200.000 Euro. Möglich wird dies durch die jährlich erscheinende, durch das Bundesfinanzministerium herausgegebene Zuschlagsmarke FÜR DIE JUGEND. Der Zuschlagserlös aus dem Verkauf geht direkt an die Stiftung, die damit bisher mehr als 2.000 Projekte finanziert hat. Tausende Kinder und Jugendliche konnten auf diese Weise in ihren Entwicklungs- und Lebenschancen gestärkt werden.
Die Stiftung setzt ihren Förderschwerpunkt auf Vorhaben, die einen innovativen und zukunftsweisenden Charakter haben und neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen. Über die Bewilligung der Förderanträge entscheidet die Mitgliederversammlung, die sich aus erfahrenen Praktiker*innen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zusammensetzt. In der Regel tagt die Mitgliederversammlung jährlich im Frühjahr und Herbst. Bereits begonnene Projekte und laufende Aufgaben eines Trägers werden nicht gefördert.
Weitere Informationen findet man auf der Webseite.
IKEA Stiftung
Durch die IKEA Stiftung werden u.a. Initiativen zur Verbesserung von Wohn- und Lebenssituationen Kinder und Jugendlicher gefördert. Zielgruppen können sowohl sozial benachteiligte Kinder als auch projektbezogene Unterstützungen von Kinder- und Jugendeinrichtungen sein.
Mehr Informationen unter:
Deutsches Kinderhilfswerk
Neben den Kindernothilfe-, Länder- und Sonderfonds fördert das Deutsche Kinderhilfswerk auch ständig Projekte innerhalb eines Themenfonds.
Gefördert werden können hier Projekte zu unterschiedlichen Themengebieten, z. B.:
1. Spielraum - Schaffung von bewegungsfördernden und interessanten Spielorten im Wohnumfeld, der Kita oder Schule.
2. Kinderpolitik - Förderung von Projekten mit Bezug auf Kinder- und Jugendbeteiligung oder öffentlichkeitswirksame Vertretung von Kinderinteressen oder Kinderrechten.
3. Medien - Unterstützt werden Projekte zur Förderung von Medienkompetenzen von Kindern und Jugendlichen
4. Kinderkultur - Projekte zur Förderung kultureller Identität von Kindern und Jugendlichen
Die Förderhöchstgrenze pro Pojekt beträgt 5.000 Euro, Anträge können jeweils zum 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Zu den Richtlinien und Anträgen: https://www.dkhw.de/foerderung/
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Die Deutsche Fernsehlotterie fördert mit den Erlösen aus dem Losverkauf jährlich Soziale Projekte in Deutschland. Die Förderung erfolgt über die Stiftung Deutsches Hilfswerk und richtet sich u.a. an Soziale Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie.
Ausschreibungen laufen jährlich und Bewerbungen sind fortlaufend möglich.
Das Fördervolumen der Stiftung beträgt rund 70 Mio. Euro jährlich, die Förderhöchstgrenze für Projekte beträgt 300.000 Euro.
Mehr Informationen, Anträge und Richtlinien unter:
https://www.fernsehlotterie.de/foerdern-engagieren/wen-und-was-foerdern-wir
Förderrichtlinien des Landkreises Elbe-Elster
In seinen Sitzungen am 27.01.2015 und 05.11.2019 hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Elbe - Elster die Richtlinien zur Förderung von Jugendverbänden des Landkreises Elbe - Elster und zur Förderung von Projekten der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie zur Förderung von Jugendgruppenleiterausbildungen beschlossen.
Anträge sind zu stellen an:
Landkreis Elbe-Elster
Stabsstelle Strategie, Prävention und Netzwerke
Ludwig-Jahn-Str. 2
04916 Herzberg
Hier die Richtlinien und elektronisch ausfüllbaren Antragsformulare zum Download:
Antragsformular Förderbereich A (soz.-päd. orientierte Projekte)107.46 KB
Antragsformular Förderbereich B (Gruppenfahrten)99.65 KB
Antragsformular Jugendgruppenleiterausbildung105.32 KB